Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die
schriftliche Form bindend.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten
Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %. Bei verfrühter Abreise sind 100% des
Gesamtbetrages ohne den restlich verbleibenden Kurbeitrag fällig
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!